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Zustand nach EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wie die amtliche Bewertung von Seen und Flüssen funktioniert.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Dazu werden Flüsse und Seen – in Brandenburg Seen ab etwa 50 Hektar – in Wasserkörper eingeteilt und regelmäßig untersucht. Alle sechs Jahre erscheinen Bewirtschaftungspläne mit den Bewertungen; aktuell gilt der 3. Plan für 2022 bis 2027.

Ökologischer Zustand

Der ökologische Zustand beschreibt, wie stark die Lebensgemeinschaft im Gewässer vom natürlichen Zustand abweicht. Es gibt fünf Klassen:

  1. sehr gut
  2. gut
  3. mäßig
  4. unbefriedigend
  5. schlecht

Bei Seen werden vor allem die Algen im Freiwasser (Phytoplankton) sowie Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen untersucht. Sichttiefe, Phosphor und bestimmte Schadstoffe fließen unterstützend ein. Maßgeblich ist die am schlechtesten bewertete biologische Komponente. „Gut“ ist das Ziel der Richtlinie; „mäßig“ heißt, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist.

Bei Fließgewässern stehen die wirbellosen Kleintiere der Gewässersohle (Makrozoobenthos), die Fische sowie Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen im Vordergrund, in großen Flüssen auch das Phytoplankton. Gewässerstruktur, Durchgängigkeit, Wasserhaushalt und allgemeine physikalisch-chemische Werte wie Sauerstoff und Nährstoffe fließen unterstützend ein.

Die unterstützenden Komponenten haben laut EU-Vorgabe nur drei Stufen: „sehr gut“, „gut“ und „schlechter als gut“. Die Steckbriefe zeigen sie deshalb ohne Fünferskala.

Ökologisches Potenzial

Künstliche Gewässer wie Bergbaufolgeseen und erheblich veränderte Gewässer haben keinen natürlichen Vergleichszustand. Für sie wird statt des Zustands das ökologische Potenzial bewertet – gemessen an dem, was unter den gegebenen Bedingungen erreichbar ist.

Chemischer Zustand

Der chemische Zustand kennt nur „gut“ und „nicht gut“. Er richtet sich nach Umweltqualitätsnormen für bestimmte Schadstoffe. In Deutschland sind nahezu alle Oberflächengewässer als „nicht gut“ eingestuft, weil überall verbreitete (ubiquitäre) Stoffe wie Quecksilber die Normen überschreiten – unabhängig davon, wie sauber ein See ansonsten ist.

Was die Bewertung nicht ist

Die WRRL-Bewertung ist keine Aussage über die Badewasserqualität. Ein See kann ökologisch „mäßig“ sein und trotzdem ausgezeichnetes Badewasser haben. Die Badewasserqualität bewerten die Gesundheitsämter nach der EU-Badegewässerrichtlinie – das zeigt die Badeampel auf dieser Seite. Deshalb nutzen wir für die WRRL-Klassen auch bewusst andere, naturnahe Farben.

Quellen: Landesamt für Umwelt Brandenburg, Datensammlung zum 3. Bewirtschaftungszyklus (dl-de/by-2.0); Richtlinie 2000/60/EG. Fachliche Hinweise zu diesem Text gern über die Kontaktadresse.